Beitragsordnung des Turnverein Kostheim 1877 e.V.
- gültig ab dem 01. April 2016 -
Informationen zum SEPA-Lastschriftenmandat
Die Gläubiger-Identifikationsnummer des Turnverein Kostheim 1877 e.V. lautet: DE78ZZZ00000157839 |
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Die Mandatsreferenz entspricht der Mitgliedsnummer. |
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Die festen Termine zum Einzug der Mitgliedsbeiträge und Zahlungen sind
jeweils der 1.2., 1.5., 1.8. und 1.11. jeden Jahres. |
1. Mitgliedsbeitrag (je Monat)
Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) 5.- Euro Erwachsene (ab 18 Jahre) 10.- Euro Familien 20.- Euro
Die Familienmitgliedschaft umfasst bis zu zwei Erwachsene und deren Kinder, in beliebiger Anzahl.
Kinder bis 18 Jahre sind im Familienbeitrag frei, ab 18 Jahre wird der Einzelbeitrag für Erwachsene erhoben.
Bei der Aufnahme eines neuen Mitgliedes werden mit der Abbuchung des 1. Beitrages
eine einmalige Bearbeitungsgebühr von zwei Monatsbeiträgen fällig, bei Familien ein Monatsbeitrag.
2. Zahlungsweise
Vierteljährlich, via SEPA Einzugsverfahren
3. Beitragspflicht
Beginn: ab dem Eintrittsdatum, spätestens ab dem 1. des Folgemonats
Ende:
- Zum Quartalsende, frühestens 6 Wochen nach Austrittsdatum
- Bei Tod sofort, evtl. zuviel gezahlter Beitrag wird auf Verlangen an die Hinterbliebenen zurückgezahlt
- Durch Streichung von der Mitgliederliste
bei unbegründetem Beitragsrückstand oder Rücklastschrift,
(evtl. dadurch anfallende Rücklastprovision trägt der Verein)bei Vereinsausschluss
4. Beitragsermäßigung
Ehrenmitglieder 100% Schüler, Studenten, Azubis bis 21 Jahre auf Antrag mit einmaligen Nachweis 50% Schüler, Studenten, Azubis ab 21 Jahre auf Antrag mit jährlichen Nachweis 50% Grundwehr- oder Zivildienstleistende auf Antrag 100% bei Auslandsaufenthalt auf Antrag 100% zur Vermeidung sozialer Härtefälle bis 100%
Beschlossen auf der Jahreshauptversammlung am 08. April 2016
Download der Beitragsordnung des Turnverein Kostheim 1877 e.V.
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