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Allgemein

Einladung 145. Mitgliederversammlung am 25. Juni
mit Satzungsänderung


EINLADUNG

Zu der am Samstag, dem 25. Juni 2022, 16:00 Uhr, in unserem neuen Sportzentrum, Hauptstraße 12, 55246 Mainz-Kostheim, stattfindenden

145. Mitgliederversammlung
(Jahreshauptversammlung)

 laden wir Sie herzlich ein.

 TAGESORDNUNG

 

  1. Begrüßung und Jahresbericht des 1. Vorsitzenden
  2. Antrag zur Satzungsänderung
    Der Vorstand schlägt vor die Satzung wie folgt zu ändern:
    -       §14, Absatz 1 - Ergänzung um: „Leiter für Digitalisierung und Prozesse“
    -       §17, Absatz 4 - Ergänzung um: „Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.
            Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind.“
    -       Diverse rein redaktionelle Änderungen bei Rechtschreibung und Interpunktion.
    Begründung: Die Corona-Pandemie hat gezeigt wie wichtig die Digitalisierung auch für Vereine wie den TVK ist. Für eine zentrale Steuerung schlagen wir daher die Erweiterung des Geschäftsführenden Vorstands um den Posten „Leiter für Digitalisierung und Prozesse“ vor. Der Geschäftsführende Vorstand umfasst nach der Erweiterung eine gerade Anzahl von Mitgliedern. Daher soll zur Vermeidung der Handlungsunfähigkeit des Vorstands in Abstimmungen bei Stimmengleichheit die Stimme des 1. Vorsitzenden die Abstimmung entscheiden.
    Die komplette Neufassung der Satzung samt Änderungshistorie ist im Internet unter www.turnverein-kostheim.de zu finden oder kann über die TVK-Geschäftsstelle (Telefon: 06134 – 28 02 98 / eMail:  gs@turnverein-kostheim.de) angefordert werden.
  3. Rechenschaftsbericht des Geschäftsführers
  4. Bericht der Sportlichen Leitung
  5. Bericht der Jugendleitung
  6. Kassenbericht 2021
  7. Bericht der Kassenprüfer
  8. Entlastung des Vorstands
  9. Neuwahl des Vorstands
  10. Neuwahl der Kassenprüfer
  11. Vorstellung des Haushaltsplanes 2022
  12. Genehmigung des Haushaltsplanes 2022
  13. Anträge
  14. Verschiedenes

Anträge können gemäß § 10 Abs. 4 der Vereinssatzung bis mindestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Geschäftsführenden Vorstand eingereicht werden. 

Anträge, die bei der Mitgliederversammlung gestellt werden, werden als Dringlichkeitsanträge behandelt. Sie bedürfen der Annahme der Mehrheit von dreiviertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

Bitte beachtet die zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Corona-Verordnungen und die daraus folgenden potenziellen Einschränkungen. Informationen, unter welchen Voraussetzungen die Mitgliederversammlung stattfinden kann, können auf der Internetseite  www.turnverein-kostheim.de  oder über die TVK-Geschäftsstelle (Telefon: 06134 – 28 02 98 / eMail:  gs@turnverein-kostheim.de) in Erfahrung gebracht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Turnverein Kostheim 1877e.V.
gez.
Raul Kaltenbach
1. Vorsitzender


Neufassung Satzung TVK 2022 - Gegenüberstellung

Neufassung Satzung TVK 2022 - Gegenüberstellung

- Dokument von Turnverein Kostheim 1877 e.V. -


04.02.2022 - Raul Kaltenbach


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