TVK @ Facebook
TVK @ Instagram
Logo DTB
Logo HTV
Logo HTJ
Logo TGSN
Logo TJSN
Ich suche ...
Allgemein

Neue Coronaregeln: 2G-Pflicht für Teilnehmer
im Sportzentrum ab 25.11.2021


Liebe Mitglieder,

aufgrund der neuen Corona-Verordnungen des Landes Hessen gelten ab sofort neue Regeln für den Sportbetrieb im Sportzentrum:

2G-Pflicht für Teilnehmer

Alle Teilnehmer im Sportzentrum müssen vor jeder Übungsstunde beim Übungsleiter nachweisen, dass sie entweder geimpft oder genesen sind. Die Teilnahme von Ungeimpften mit einem Test ist nicht mehr erlaubt.
Ausnahmen gelten weiter für:
- Kinder unter 6 Jahren bzw. bis sie in die Schule kommen - diese benötigen keinen Nachweis/Test
- Kinder & Jugendliche, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden / Nachweis wie bisher per Testheft (Hessen) oder Schülerausweis (Rheinland-Pfalz)


Wir empfehlen allerdings zur Erhöhung der Sicherheit die Durchführung eines Selbsttests oder Bürger-/Apothekentests (diese sind auch mehrmals die Woche kostenlos) vor jedem Besuch der Übungsstunde.

Auf dem Sportplatz gibt es weiter keine Einschränkungen für Teilnehmer, allerdings sind Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. In den Umkleiden/Duschen gilt wie im Sportzentrum 2G und Maskenpflicht.

 

Übungsleiter, Trainer & Helfer

Die neue Verordnung des Bundesarbeitsministeriums legt dem Verein eine Dokumentationspflicht des  Impf-, Genesenen- bzw. Teststatus für Übungsleiter, Trainer und Helfer auf.
Der Vorstand hat sich entschlossen im Einklang der 2G-Pflicht für Teilnehmer auch eine 2G-Pflicht für Übungsleiter, Trainer und Helfer einzuführen, auch wenn Ungeimpfte mit einem tagesaktuellen Test eine Übungsstunde nach der Verordnung hätten halten dürfen. Wir wollen mit dieser Maßnahme die Sicherheit für unsere Mitglieder erhöhen.

Vielen Dank für euer Verständnis und eure Mithilfe - auch für den ehrenamtlichen Vorstand bedeuten die rechtlichen Vorgaben viel Aufwand.

Viele Grüße und bleibt gesund!
Raul Kaltenbach
1. Vorsitzender



24.11.2021 - Raul Kaltenbach


Zurück nach oben