TVK @ Facebook
TVK @ Instagram
Logo DTB
Logo HTV
Logo HTJ
Logo TGSN
Logo TJSN
Ich suche ...
Allgemein

SEPA Abbuchungsverfahren


Liebe Mitglieder,

Seit einiger Zeit hören wir alle immer wieder davon, dass künftig beim Lastschrift- und Überweisungsverkehr durch ein Kreditinstitut ein neues Verfahren eingeführt wird. Das SEPA-Verfahren. Was bedeutet das?

Zur Vereinfachung des Zahlungsverkehr im europäischen Raum hat man sich auf ein einheitliches System geeinigt, das SEPA – Verfahren (- steht  für  Single Euro Payment Area). Ab 2014 erfolgen   dann sämtliche Überweisungen und Abbuchungen ausschließlich mit dem neuen Verfahren. Bis dahin muss die Umstellung bei allen Beteiligten realisiert sein.
Künftig werden die Bezeichnungen  Kontonummer und Bankleitzahl nicht mehr  verwendet, sondern ersetzt durch die IBAN-Nummer und den BIC-Code.
Die IBAN setzt sich zusammen aus einem Länderschlüssel (DE für Deutschland ), einer Prüfziffer, ihrer Bankleitzahl  und ihrer Kontonummer. Der BIC-Code ist die Kennzahl des Geldinstitutes, welches als Zahlungsempfänger auftritt.

Ihr persönliche IBAN sowie die BIC ihres Geldinstituts erhalten sie von ihrer Bank, bzw. finden es bereits auf ihren Kontoauszügen und ihrer EC-Karte.

Die IBAN und BIC des Turnverein-Kostheim 1877 e.V. werden wir ihnen schriftlich mitteilen.
Der Turnverein muss darüber hinaus eine Gläubiger Identifikation bei der Bundesbank beantragen.  Außerdem müssen wir jedem Mitglied eine eindeutige Mitgliedsnummer zuordnen.
Unter Angabe dieser Gläubiger –ID und ihrer  persönlichen Mitgliedsnummer legitimieren wir unsere Berechtigung zum Abbuchen der Mitgliedsbeiträge von ihrem Bankkonto.

Wir sind verpflichtet sie über  den genauen Abbuchungstermin zu unterrichten, deshalb entnehmen sie die Abbuchungstermine bitte der folgenden Aufstellung.

Die Beiträge werden abgebucht:

Beitrag I Quartal sowie 1. Halbjahresbeitrag   jeweils am 1. Februar eines jeden Jahres
Beitrag II Quartal   jeweils am 1. Mai eines jeden Jahres
Beitrag III Quartal , 2. Halbjahresbeitrag und Jahresbeitrag jeweils am 1. August eines jeden Jahres
Beitrag  IV Quartal jeweils am 1. November eines jeden Jahres.

Wir bitten wir sie  dafür zu sorgen, dass zu den jeweiligen Abbuchungsterminen ihr Konto eine ausreichende Deckung aufweist. Bei eventuellen Rücklastschriften werden uns  Gebühren belastet,   die wir ihnen in Rechnung stellen müssen. Bei einer danach folgenden erneuten Abbuchung müssen wir sie über den neuen Betrag und den Abbuchungstermin  schriftlich informieren, um dann mit einer entsprechenden Frist die Lastschrift erneut bei unserer Bank einzureichen. Das Einziehen der Mitgliedsbeiträge nach dem SEPA – Verfahren bedeutet für uns als Verein ein  enormes Maß an Mehraufwand.

Sie werden also im Laufe des Jahres ein Schreiben von uns erhalten, in dem wir ihnen unsere Gläubiger-ID, unsere IBAN und BIC sowie ihre persönliche Mitgliedsnummer mitteilen.
Gelichzeitig bitten wir sie dringend uns eine  eventuelle  Veränderung ihrer Bankverbindung rechtzeitig mitzuteilen. Ein  fehlerhafter Abbuchungsauftrag ist  sowohl mit Kosten als auch  mit Mehraufwand verbunden.
Darüber hinaus werden wir sie in der nächsten Ausgabe der TVK- Info,  mit  weiteren Information zu dem neuen Verfahren und dem Stand der Umstellung in unserem Verein,  auf dem Laufenden halten.

Hier kommen also eine Menge Arbeit  und Kosten auf unseren Verein zu. Falls Sie Fragen zu dieser Umstellung haben, wenden sie sich gerne an uns.

Fragen per mail bitte an Annelie Schenk oder an Petra Goender .

Telefonisch erreichen sie uns unter 06134 – 64462  ( A. Schenk)  oder  0177 6262480 ( P. Gönder )

Wir bemühen uns die Abläufe für alle Beteiligten so reibungslos wie möglich zu realisieren.

Wir als ehrenamtlich organisierter  Verein benötigen bei dieser Umstellung unbedingt ihre Mithilfe, da dies eine sehr hohe Arbeitsbelastung für uns bedeutet!

Gleichzeitig bitten wie Sie um ihr Verständnis, falls es in diesem Zusammenhang zu Verzögerungen kommt.



17.04.2013 - Annelie Schenk


Zurück nach oben